Voraussetzungen

Die (Ausbildungs-)Supervision ist eine Auflage des SVEB-Verbandes und wird während den Modulen 4 und 5 durchgeführt.

Rahmenbedingungen

  • Kleingruppen von 5–7 Teilnehmenden
  • 16 Stunden (Nettopräsenzzeit)
  • Regelmässige Verteilung auf mind. 5 Sitzungen.
  • 80 % Anwesenheit. Es ist höchstens eine Absenz zulässig, übrige Abwesenheiten sind in individuellen Supervisions-Sitzungen nachzuholen.
  • Die Supervision gilt als erfüllt, wenn der/die Teilnehmer/in mindestens eine Situation als Supervisand/in bearbeitet und in den Supervisionsprozessen der andern Teilnehmenden aktiv mitgearbeitet hat.

Qualifikation der Supervisor/innen

  • Der/die Supervisor/in verfügt über eine Ausbildung in Supervision (Stufe BSO oder analog) und ist in der Lage, Ausbildungssupervision kompetent durchzuführen, dazu gehört in der Regel eigene Erfahrung im Feld der Erwachsenenbildung.
  • Der/die Supervisor/in gehört nicht dem Kursleitungsteam an.
  • Der/die Supervisor/in untersteht dem Berufsgeheimnis und hat keine beurteilende Funktion
    gegenüber den Teilnehmenden.

Ziele und Inhalte

Die Supervision dient zur Klärung von Fragen, Problemen und Konflikten im Arbeitsfeld der Ausbilderin/des Ausbilders mit dem Ziel, ihre/seine Professionalität, Handlungskompetenz, Autonomie und Selbstsicherheit zu erhöhen.

Die Supervision dient zur Entwicklung von differenzierter Wahrnehmung und damit der Fähigkeit, sich in Situationen und in die daran beteiligten Personen einzufühlen.

Sie bezieht sich auf konkrete Lehr-, Beratungs- und Gesprächssituationen; Beziehungen zwischen Ausbilder/in und Teilnehmenden; Beziehung zwischen Ausbilder/in und vorgesetzten Stellen in der beruflichen Praxis (z. B. Aufsichtskommission, Ausbildungsleitung, Auftraggeber/in).

Der Supervisionsprozess wird innerhalb der Supervisionsgruppe evaluiert.

Termine:
Die Supervisionssitzungen werden am 1. Modultag von Modul 4 bekanntgegeben, da sie von den Gruppengrössen abhängig sind.